Meine Nachbarschaft: Burgholzer Platz
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Vorlagen
Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7335 entstanden aus Vorlage: OF 1081/9 vom 09.06.2025 Betreff: Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen Vorgang: OM 3692/23 OBR 9; ST 2346/23; ST 570/25 Am 30.06.2025 wurde auf der Dehnhardtstraße ein Kind von einem Pkw angefahren, als es die Straße in Höhe der Hausnummer 74 überqueren wollte. Dort verläuft ein Fußgängerweg, der eine vielgenutzte Verbindung zwischen der Kirchhainer Straße und der Grommetstraße darstellt. Die Straßenränder sind dort dicht beparkt und die Sichtbeziehungen schwierig. Darauf wurde bereits 2023 in einer Anregung hingewiesen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, an der genannten Stelle geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit für zu Fuß Gehende bei der Überquerung der Straße zu verbessern. Begründung: Die genannte Gefahrenstelle befindet sich an einer vielgenutzten Fußverbindung zwischen östlich der Dehnhardtstraße liegenden Wohngebieten und der U-Bahn-Linie auf der Eschersheimer Landstraße. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe der Gefahrenstelle eine Kita. Hier sind demnach nicht nur viele Erwachsene, sondern auch viele Kinder unterwegs. Die Situation an der Dehnhardtstraße ist unübersichtlich und aufgrund der parkenden Fahrzeuge sind gerade Kinder nur schwer zu sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3692 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2346 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 570
Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6838 entstanden aus Vorlage: OF 978/9 vom 30.03.2025 Betreff: Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen Auf dem Weg zwischen Victor-Gollancz-Weg und Ziegenhainer Straße (in Verlängerung/Teil der Sigmund-Freud-Straße) teilen sich verschiedene Verkehrsteilnehmende den Weg. Da es dort gelegentlich zu Missverständnissen und Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrenden kommt, wird der Magistrat gebeten, in diesem Abschnitt Piktogramme "Rücksicht macht Wege breit" anzubringen. Begründung: Die verkehrsrechtlichen Regelungen an dieser Stelle sind klar. Eine Reflektion des eigenen Verkehrsverhaltens mithilfe der Piktogramme kann dazu beitragen, mögliche Stress- und Konfliktsituationen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1726 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Landwehrgraben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6673 entstanden aus Vorlage: OF 938/9 vom 05.02.2025 Betreff: Landwehrgraben Der Landwehrgraben (Weg über dem kanalisierten Landwehrgraben) verläuft vom Victor-Gollancz-Weg bis zur Gärtnerei Werner mit der postalischen Adresse Ziegenhainer Straße 18a. Es gilt Durchfahrt verboten, er ist jedoch für Radfahrer freigegeben. Der Landwehrgraben wurde einheitlich mit den Verkehrsschildern 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei" ausgeschildert. Der Weg ist sehr dunkel und birgt deshalb Gefahren des Stolperns und Stürzens. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Landwehrgraben - dort wo es zurzeit keine Beleuchtung gibt - mit einer adaptiven und ökologisch verträglichen Beleuchtung ausgestattet werden kann. Zusatzzeichen 1022-10 (Quelle: Bilder StVO) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1270
Landwehrgraben - Änderung Verkehrszeichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 937/9 Betreff: Landwehrgraben - Änderung Verkehrszeichen Der Landwehrgraben (Weg über dem kanalisierten Landwehrgraben) verläuft vom Victor-Gollancz-Weg bis zur Gärtnerei Werner mit der postalischen Adresse Ziegenhainer Straße 18a. Es gilt Durchfahrt verboten, Radfahrer frei. Sehr häufig kommen Radfahrer schnell von hinten zu den Fußgängern und klingeln wohl, doch die Fußgänger wissen nicht ob sie nach rechts oder links ausweichen sollen. Der Landwehrweg wurde einheitlich mit den Verkehrsschildern 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art und dem Zusatzzeichen 1022-10 Radfahrer frei ausgeschildert. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Landwehrgraben - statt mit Verkehrszeichen 250 Durchfahrt verboten mit Verkehrszeichen 239 Fußweg ausgestattet werden kann. Alternativ mit VZ 241-30 bzw. aus der anderen Richtung mit VZ 241-31 Zusatzzeichen 1022-10 (Quelle: Bilder StVO) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 937/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 937/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenWeitere Bank an der Kreuzung Am Lindenbaum/Dehnhardtstraße aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6140 entstanden aus Vorlage: OF 843/9 vom 20.09.2024 Betreff: Weitere Bank an der Kreuzung Am Lindenbaum/Dehnhardtstraße aufstellen Der Magistrat wird gebeten, eine weitere Sitzbank für Passanten an der Kreuzung Am Lindenbaum/Dehnhardtstraße aufzustellen. Die vorhandene Bank an dieser Kreuzung, gegenüber dem Nahkauf gelegen, wird so häufig genutzt, so dass eine weitere neben dieser sinnvoll ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 153 Aktenzeichen: 67-0
Wildes Parken an Fahrrad- und Fußgängerwegen zwischen EleonoreSterlingStraße und Amöneburger Straße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5712 entstanden aus Vorlage: OF 783/9 vom 14.06.2024 Betreff: Wildes Parken an Fahrrad- und Fußgängerwegen zwischen Eleonore-Sterling-Straße und Amöneburger Straße verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Fahrradfahrer den beliebten Fahrradweg und Fußgänger den intensiv genutzten Fußgängerweg zwischen Kleingärten und Bebauungsrand nutzen können, ohne wild geparkte Elektroautos umkurven bzw. umlaufen zu müssen. Begründung: Leider werden in den Kreuzungsbereichen der drei einmündenden Straßen und sogar im breiten Grünstreifen parallel des Weges häufig Fahrzeuge geparkt, obwohl ausreichend Parkplätze an den Kleingärten zur Verfügung stehen. Anwohner und Kleingartenvereine sollten parallel sensibilisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2153 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Abschaltung Lichtsignalanlage Nußzeil/Am Lindenbaum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5024 entstanden aus Vorlage: OF 647/9 vom 15.01.2024 Betreff: Abschaltung Lichtsignalanlage Nußzeil/Am Lindenbaum Vorgang: OM 3278/22 OBR 9; ST 893/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Betriebsdauer der Lichtsignalanlage (LSA) an der Kreuzung Nußzeil/Am Lindenbaum auf die Zeit von werktags 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr eingeschränkt werden kann. Begründung: Ausweislich der Stellungnahme vom 03.04.2023, ST 893, soll die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Nußzeil/Am Lindenbaum im Rahmen des barrierefreien Umbaus vollständig entfallen. Bereits jetzt wird die LSA nur noch bis samstags 14:00 Uhr betrieben. Im Zuge der provisorischen Maßnahmen zur Entschleunigung des Kfz-Verkehrs sollte die Wirkung einer weiteren Reduzierung der Betriebsdauer der LSA erprobt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3278 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 893 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1074 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1
An der Brücke Eschersheim/Eckenheim: Wildes Parken im Kreuzungsbereich Ziegenhainer Straße/SigmundFreudStraße durch Markierungen und Verkehrsschilder ordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.10.2023, OM 4594 entstanden aus Vorlage: OF 599/9 vom 22.09.2023 Betreff: An der Brücke Eschersheim/Eckenheim: Wildes Parken im Kreuzungsbereich Ziegenhainer Straße/Sigmund-Freud-Straße durch Markierungen und Verkehrsschilder ordnen Der Magistrat wird gebeten, Markierungen und Verkehrsschilder derart anzubringen, dass nicht länger auf der Brücke und im gesamten Kreuzungsbereich (Ausnahme: die bis zu sechs Parkplätze der Gärtnerei Werner) gefährdend geparkt wird, damit Fußgänger und Fahrradfahrer den Bereich gefahrlos passieren können. Wie zu beobachten ist, parken oftmals sogar mehrere Fahrzeuge auf der Brücke, zudem im Kurvenbereich vor den Findlingen und darüber hinaus mehrere Pkw hintereinander in der Verlängerung der Ziegenhainer Straße in den Platz hinein. Auch die Straße der Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage nach Süden wird trotz Baumstämmen und Findlingen vielfach als Parkplatz zweckentfremdet (Video unter: https://youtu.be/-Nrc1mSyEGc). Der gesamte Bereich wird von Spaziergängern, Familien und Joggern intensiv genutzt. Außerdem ist die Nord-Süd-Verbindung ein wichtiger und stark frequentierter Teil des Frankfurter Radnetzes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 255 Aktenzeichen: 32-1
Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3990 entstanden aus Vorlage: OF 544/9 vom 18.05.2023 Betreff: Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, weitere Flächen, die nicht intensiv als Freizeitflächen genutzt werden, als sogenannte Wiesen für Insekten auszuzeichnen und dort artenreiche Blühwiesen einzusähen. Diese sollten so selten wie nötig gemäht werden. Als Flächen hierfür eignen sich aus Sicht des Ortsbeirats besonders folgende für eine Prüfung durch den Magistrat: 1. Teile der Grünfläche vor dem Bertramshof in der Straße Am Steinernen Stock an der Kreuzung zur Bertramswiese und Kühhornshofweg; 2. ein Teil der Wiese an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße und Kühhornshofweg; 3. ein Teil der Grünanlage zwischen Carl-Gördeler-Straße, Mierendorffstraße und Fritz-Tarnow-Straße; 4. ein Teil der Wiese am Ende der Klimsch-Anlage an der Grillparzerstraße; 5. Flächen im Bereich der Wohnanlage Reichelstraße, insbesondere nahe der Sportanlage an der Rosa-Luxemburg-Straße; 6. ein Teil der Wiese vor der Ludwig-Richter-Schule an der Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum; 7. die Wiese vor dem Bahnübergang Lachweg/Dreihäusergasse auf der Alt-Eschersheimer Seite. Begründung: Das Insektensterben nimmt weiter zu, was die Wissenschaft insbesondere auf die intensive Landwirtschaft zurückführen kann. Die Städte übernehmen daher oft eine Funktion als Rückzugsraum für viele Arten, die in der Fläche kaum noch Lebensräume finden. Daher ist es wichtig, den urbanen Lebensraum weiter zu qualifizieren und diese Lebensräume miteinander zu vernetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1774 Aktenzeichen: 67-0
Radverkehr frei zwischen Ilkenhansstraße und Kirchhainer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3989 entstanden aus Vorlage: OF 543/9 vom 21.05.2023 Betreff: Radverkehr frei zwischen Ilkenhansstraße und Kirchhainer Straße Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen Ilkenhansstraße und Kirchhainer Straße (siehe Foto) durchgehend für den Radverkehr freizugeben. Aktuell ist der Abschnitt zwischen Ilkenhansstraße und Dehnhardtstraße als gemeinsamer Rad- und Fußweg ausgewiesen. Im Abschnitt zwischen Dehnhardtstraße und Kirchhainer Straße ist der gleiche Verbindungsweg gemäß Beschilderung jedoch ausschließlich ein Fußweg. Dies führt zu Verwirrung und ggf. zu größeren Umwegen für Radfahrer. Ein qualitativer Unterschied des Weges zwischen den verschiedenen Abschnitten ist nicht zu erkennen, sodass eine Vereinheitlichung zugunsten eines durchgehenden gemeinsamen Rad- und Fußweges oder zumindest eine "Radverkehr frei"-Regelung vorgenommen werden sollte. (Foto: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2078 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-5
Vorrang für Fußgänger: Fußwege besser markieren und sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3692 entstanden aus Vorlage: OF 479/9 vom 24.02.2023 Betreff: Vorrang für Fußgänger: Fußwege besser markieren und sichern Der Magistrat wird gebeten, die drei stark genutzten Fußwege zwischen Kirchhainer Straße und Ilkenhansstraße sowie die beiden zwischen Kirchhainer Straße und Denhardtstraße an den jeweiligen Straßenquerungen durch Markierungen auf der Straße abzusichern. Sie sind wichtiger Teil der Nahverkehrsmobilität. Die Fußwege sollten deswegen auch nicht durch parkende Fahrzeuge zugestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2346 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 570 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3278 entstanden aus Vorlage: OF 391/9 vom 30.01.2022 Betreff: Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben Der Magistrat wird gebeten, das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im westlichen Teil der Straße Am Lindenbaum zu erlauben. Die Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum/Kleinschmidtstraße ist fahrradfreundlich ausgebaut. Allerdings ist es dem Fahrradverkehr nicht erlaubt, von der Eschersheimer Landstraße kommend weiter auf der Straße Am Lindenbaum zur Kreuzung Nußzeil/Denhardtstraße zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 893 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5024 Aktenzeichen: 32-1
Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2503 entstanden aus Vorlage: OF 182/8 vom 22.06.2022 Betreff: Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhen Der Magistrat wird beauftragt, 1. an der Kreuzung Titusstraße/Habelstraße die Abbiegespur für die aus der Habelstraße links abbiegenden Radfahrenden farblich rot zu markieren; 2. auf der Titusstraße in Höhe der Hausnummer 35 mittig eine demontierbare Verkehrsinsel (siehe Abb. 1) oder eine ähnliche geeignete Maßnahme einzurichten, um in diesem weiträumigen Straßenabschnitt riskante Überholmanöver zu unterbinden. Eine zusätzliche demontierbare Leitbake oder Ähnliches würde zudem als räumliche Trennung der Fahrbahnen dienen und waghalsige Überholmanöver in diesem Bereich unterbinden (s. u.); 3. am Zebrastreifen eine Fahrbahnerhöhung vorzunehmen, um die Querung auch für Schulkinder sicherer zu gestalten, da die Titusstraße zum Rasen und gar Überholen unter Nutzung der Gegenfahrbahn einlädt. Abbildung 1 Vorschlag neue Markierung auf dem Kreuzungsbereich. Quelle: Google Maps, Veränderung: VR Begründung: Die Titusstraße ist eine sehr breit angelegte, maßgebliche Verbindungsstraße zum Nordwestzentrum und in Abschnitten auch Schulweg zur Grundschule Heddernheim. Der o. g. weiträumige Kreuzungsbereich auf dieser stark frequentierten Strecke ist für abbiegende Radfahrende sowie für Autofahrende, die hier die Rechts-vor-Links-Regelung beachten müssen, sehr unübersichtlich und zu wenig strukturiert. Besonders für Radfahrende, die aus der Habelstraße links abbiegen, ist zudem unsicher, wo entlang sie genau fahren müssen. Durch Farbauftrag, der die Radspur auf der Fahrbahn sichtbar macht, wird die Verkehrsführung insgesamt verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht. Besonders im Straßenabschnitt der Titusstraße auf Höhe der Hausnummer 35 weitet sich die Fahrbahn und lädt etliche Autofahrende ein, mit überhöhter Geschwindigkeit und sogar äußerst riskante Überholmanöver zu fahren. Hier ist eine geeignete Maßnahme, die dies unterbindet, dringend erforderlich. Überholt wird teilweise sogar am Zebrastreifen, indem trotz Verkehrsinsel auf die Gegenfahrbahn gewechselt wird. Auch hier ermöglicht der Straßenverlauf, dass häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Der einzige Zebrastreifen in der Titusstraße ist u. a. Schulweg. Nur eine Fahrbahnerhöhung kann die Problematik hier verhindern (Der Ortsbeirat schlägt eine Aufpolsterung der Fahrbahnquerung vor, wie sie bspw. in Frankfurt-Eschersheim/Dornbusch auf der Kirchhainer Straße 2 in Höhe der Kindertagesstätte vorhanden ist). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2589 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Starkregen-Prävention Schulen und Straßen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1684 entstanden aus Vorlage: OF 192/9 vom 30.01.2022 Betreff: Starkregen-Prävention Schulen und Straßen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich Prävention und Bewältigung von Starkregenereignissen im Ortsbezirk darstellt. Nach der Starkregenkarte Frankfurt sind beispielsweise die Straßen Dehnhardtstraße, Kirchhainer Straße, Kurhessenstraße, Zehnmorgenstraßen, Hügelstraße, Woogstraße, Raimundstraße, Ricarda-Huch-Straße in Teilen betroffen. Vor allem die Flächen der Johann-Hinrich-Wichern-Schule und in Teilen auch die der Ziehenschule sind als Überflutungsbereiche markiert. Begründung: Die Starkregenkarte Frankfurt informiert über die Gefährdung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1213 Antrag vom 29.10.2022, OF 373/9 Aktenzeichen: 66 0
Grafenstraße und Kirchhainer Straße: Austausch Gaslaternen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1499 entstanden aus Vorlage: OF 181/9 vom 27.12.2021 Betreff: Grafenstraße und Kirchhainer Straße: Austausch Gaslaternen Vorgang: M 69/14 Der Magistrat wird gebeten, den Austausch der noch vorhandenen Gaslaternen in der Grafenstraße und Kirchhainer Straße unter Beibehaltung der Peitschenlaternen gegen LED- Beleuchtung vorzuziehen. Aktuell sind vor allem die Bürgersteige, die sich nicht in der Nähe der vorhandenen Laternen befinden, nahezu nicht beleuchtet. Zur sicheren Nutzung von Gehwegen und Straße braucht es mehr Licht. Begründung: Die Umrüstung der Gaslaternen in der gesamten Stadt ist seit 2014 durch die Vorlage M 69 beschlossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1538 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 91 52
Ampelanlage Kreuzung Nußzeil/Lindenbaum/Dehnhardtstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2022, OF 180/9 Betreff: Ampelanlage Kreuzung Nußzeil/Lindenbaum/Dehnhardtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ampelanlage auf der Kreuzung Nußzeil/ Am Lindenbaum/ Dehnhardstraße wird abgeschaltet und demontiert. Die gesamte Kreuzung wird umgestaltet und mit Fußgängerüberwegen ausgestattet. Begründung: Vielfach müssen sowohl Autofahrer als auch Fußgänger und Radfahrer an einer roten Ampel warten, obwohl kein Querverkehr vorhanden ist. Gerade die beiden Letzteren warten häufig nicht so lange bis sie grün erhalten, sondern queren oft schon bei Rot die Kreuzung. Die Kreuzung mit Ampelanlage ist ca. 55 Jahre alt und wurde anlässlich des U-Bahnbaus auf der Eschersheimer Landstraße als Umleitungsstrecke (damals noch Tempo 50) eingerichtet. Heute liegt die Kreuzung in einer Tempo 30-Zone. Der Verkehr im Quartier ist auch deutlich ruhiger geworden. Der Bedarf für eine Regelung des Verkehrs durch eine Ampelanlage ist damit entfallen. Eine sinnvolle Umgestaltung der Ampelschaltung wäre, wie dem Ortsbeirat früher schon einmal mitgeteilt wurde, technisch sehr aufwendig und deshalb unwirtschaftlich. Die Kreuzung sollte deshalb analog der Kreuzung Höllbergstraße/Kurhessenstraße umgestaltet werden. Belange der Schulwegsicherung sollen zukünftig durch markierte Fußgängerüberwege berücksichtigt werden. Die Verkehrsführung für Radfahrer von der Eschersheimer Landstraße und in die Dehnhardtstraße hinein soll durch entsprechende Umgestaltung/ Markierung deutlicher und sicherer werden. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin über die Schule zu veranlassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wurde zurückgezogen.
Parteien: SPD, FDP
Weiter lesenKreuzung Am Lindenbaum/Ulrichstraße übersichtlicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1247 entstanden aus Vorlage: OF 127/9 vom 07.10.2021 Betreff: Kreuzung Am Lindenbaum/Ulrichstraße übersichtlicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Am Lindenbaum/Ulrichstraße durch Sperrflächen auf der westlichen Seite übersichtlicher zu gestalten. Der Schutz der Fußgänger auf dem Weg zum Park am Wasserturm muss gewährleistet sein. Begründung: Die Kreuzung ist oftmals so zugeparkt, dass die parkenden Autos weit in die Straße Am Lindenbaum hineinreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 770 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0
Poller in der Kurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 710 entstanden aus Vorlage: OF 78/9 vom 30.08.2021 Betreff: Poller in der Kurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Innenkurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße Poller aufzustellen, die dort ein Parken verhindern. Regelmäßig bleiben Lkws dort stecken. Am Sonntag, dem 29.08.2021, benötigte ein Löschzug der Branddirektion 15 Minuten, um durch diese Kurve zu fahren. Begründung: Wenn Leben in Gefahr sind, müssen die Rettungsfahrzeuge ungehindert durch die Siedlung fahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 184 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1745 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0
Brücke zwischen Eckenheim und Eschersheim nicht als Schleichweg nutzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 71/10 Betreff: Brücke zwischen Eckenheim und Eschersheim nicht als Schleichweg nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch sinnvolle Absperrungen der Auf- und Abfahrten diese Querung nur noch von Fahrradfahren und Fußgänger*innen genutzt werden kann Begründung: Die Brücke - Verlängerung Sigmund-Freud-Straße auf Ziegenhainer Straße - wird häufig als Schleichweg von Autofahrer*innen genutzt, um verschiedene Kreuzungen und Ampelphasen nahe und auf der Hügelstraße zu umfahren. Dabei kommt es zu gefährlichen Begegnungssituationen mit Radfahrer*innen und Fußgänger*innen. Quelle: google.de/maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 71/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 71/10 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6656 entstanden aus Vorlage: OF 866/9 vom 10.09.2020 Betreff: Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radschutzstreifen und Aufstellflächen im Bereich folgender Kreuzungen rot einzufärben: 1. Eschersheimer Landstraße/Kurhessenstraße bzw. Am Weißen Stein; 2. Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum bzw. Kleinschmidtstraße; 3. Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße; 4. Raimundstraße/Ecke Dornbusch; 5. Eschersheimer Landstraße/Ecke Dornbusch; 6. Eschersheimer Landstraße/Ecke Marbachweg; 7. Marbachweg/Ecke Mierendorffstraße; 8. Hügelstraße/Kurhessenstraße/Raimundstraße; 9. Ginnheimer Landstraße zwischen Platenstraße und August-Schneidel-Straße bzw. Wilhelm-Epstein-Straße. Begründung: In den genannten Kreuzungsbereichen, in denen motorisierter Verkehr die Radstreifen kreuzt, sind bereits schwere Unfälle passiert oder Beinaheunfälle beobachtet worden. Der Verlauf der Radschutzstreifen ist häufig nicht sofort für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar. Ebenso werden die vorgesetzten Fahrradaufstellstreifen vor den Ampeln häufig von wartenden Fahrzeugen zugestellt. Die Roteinfärbung erhöht die Sichtbarkeit der Verkehrsregelung und damit auch die Sicherheit für Radfahrende. Die genannten Stellen sind häufig genutzte Wegeverbindungen zu Schulen und Einkaufsmöglichkeiten. Je sicherer diese Wege mit dem Fahrrad zu bewältigen sind, desto größer ist eine Zunahme der Fahrradnutzung auf diesen Strecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 182 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Einen Verkehrsspiegel für die Kreuzung Ziegenhainer Straße/Sigmund-Freud-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6256 entstanden aus Vorlage: OF 801/9 vom 14.05.2020 Betreff: Einen Verkehrsspiegel für die Kreuzung Ziegenhainer Straße/Sigmund-Freud-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel aufzustellen und weitere erforderliche Maßnahmen zu unternehmen (z. B. Hinweisschilder, Fahrbahnmarkierungen), um die besonders für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer gefährliche Kreuzung der Ziegenhainer Straße mit der Sigmund-Freud-Straße zu entschärfen. Begründung: Fahrzeuge, die die Brücke aus Eckenheim in Richtung Ziegenhainer Straße herunterkommen, und Nutzerinnen und Nutzer des kreuzenden Fuß-, Rad- und Zufahrtswegs können sich gegenseitig erst spät erkennen. Außerdem ist hier die Vorfahrtsregelung unklar. Dadurch entstehen immer wieder gefährliche Situationen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1839 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 809 Aktenzeichen: 66 7
Mehr Licht am Lindenbaum!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5830 entstanden aus Vorlage: OF 759/9 vom 06.02.2020 Betreff: Mehr Licht am Lindenbaum! Der Magistrat wird gebeten, bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Straße Am Lindenbaum darauf zu achten, dass auch der Gehweg zwischen den Baumreihen zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Dehnhardtstraße ausgeleuchtet wird. Begründung: Seit mehreren Jahren steht die Erneuerung der Straßenbeleuchtung Am Lindenbaum an. Die Maßnahme war ursprünglich mit dem Umbau der Eschersheimer Landstraße verknüpft, aber steht offenbar weiterhin aus. In der dunklen Jahreszeit ist die Benutzung des unbeleuchteten Gehwegs nicht ungefährlich, weil Fußgänger über Baumwurzeln und lockere Pflastersteine stolpern können und sich in der Dunkelheit unsicher fühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1146 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0
Anlage einer Streuobstwiese in der Nähe der Ziegenhainer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5378 entstanden aus Vorlage: OF 700/9 vom 17.10.2019 Betreff: Anlage einer Streuobstwiese in der Nähe der Ziegenhainer Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie es möglich ist, die Bürgerinitiative der Albert-Schweitzer-Siedlung bei ihrem Vorhaben, eine Streuobstwiese in Eschersheim in der Nähe der Ziegenhainer Straße anzulegen und zu pflegen, zu unterstützen. Zu diesem Zweck wird darum gebeten, das Gelände, das aus Flurstück 162/9, 162/1 und 202/10 besteht, mit alten Apfelbaumsorten bepflanzen zu dürfen. Ferner wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche praktische Unterstützung die Stadt Frankfurt bei der Umsetzung des Vorhabens leisten kann und welche Mittel der Stadt und des Landes für die Finanzierung eines solchen Projektes zur Verfügung stehen. Begründung: Die Bürgerinitiative Albert-Schweitzer-Siedlung plant, auf einem städtischen Grundstück einige alte Apfelbaumsorten zu pflanzen. Das Grundstück bestehend aus den Flurstücken 162/9, 162/1 und evtl. 202/10 und liegt im Norden der Siedlung. Es schließen sich Schrebergärten an und in der Nähe ist das von der IGS Eschersheim betreute Streuobstgelände. Die Bürgerinitiative hat sich bereits vom Beratungsgarten Lohrberg beraten lassen. Sie pflegt auch Kontakte zu einschlägigen Initiativen und Organisationen, da der Platz auch zu einem Ort des Umweltlernens werden soll. Anlage 1 (ca. 1,7 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 254 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 67 0
Ortstermin an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2019, OF 618/9 Betreff: Ortstermin an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher mit dem Straßenverkehrsamt einen Termin für einen Ortstermin an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum zu vereinbaren. Die Situation für den Radverkehr ist an dieser Kreuzung seit der Sanierung der Eschersheimer Landstraße teilweise unübersichtlich. Dies führt für die Radfahrer mitunter zu gefährlichen Situationen. Bei dem Ortstermin sollen neben Vertreten der Straßenverkehrsamtes und des Ortsbeirates auch die radfahrenden Anwohner zugegen sein, um gemeinsam eine ebenso praktikable wie sichere Lösung für die Radwegeführung in diesem Kreuzungsbereich zu besprechen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 28.03.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: BFF
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen UBahnHaltestelle „Bonames-Ost“ in neu „An der Steinern Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4230 entstanden aus Vorlage: OF 190/15 vom 29.01.2019 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" in neu "An der Steinern Straße" Vorgang: B 100/17 Der Magistrat wird gebeten, im Vorfeld und in Fortsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 923 sowie vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes die vorgesehene neue weitere U-Bahn-Haltestelle auf der Strecke der Linien U 2 und U 9 zwischen den U-Bahn-Haltestellen "Nieder-Eschbach" und "Bonames Mitte" statt als U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" bereits jetzt und für die Zukunft neu als U-Bahn-Haltestelle mit der Bezeichnung "An der Steinern Straße" auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit dem Bericht B 100 ergangene Entscheidung, weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In dem Bericht wird jedoch im zweiten Absatz auf die neu geplante U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" verwiesen. Der Magistrat hat zwischenzeitlich in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es sich um eine verwaltungsinterne Arbeitstitelbezeichnung handelt. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante U-Bahn-Haltestelle jedoch gänzlich in der Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung (siehe unter anderem Wohngebiet Heinrich-Berbalk-Straße) befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung "Bonames-Ost" irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Haltestelle gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates 15 so auch nicht weiter akzeptiert werden. Es liegt daher nahe, dass aus örtlicher Sicht diese U-Bahn-Haltestelle dann "Nieder-Eschbach Süd" heißen müsste. Um jedoch einen konkreteren örtlichen Bezug herzustellen und um keine Verwechslungsgefahr mit der bereits existierenden U-Bahn-Haltestelle "Nieder-Eschbach" herbeizuführen, sollte die Bezeichnung der U-Bahn-Haltestelle "An der Steinern Straße" lauten. Diese Straße liegt in unmittelbarer Nähe zur geplanten U-Bahn-Haltestelle. Ähnliche Bezeichnungen für eine U-Bahn-Haltestelle gibt es auf der Strecke bereits, wie z. B. "Weißer Stein", "Am Lindenbaum" oder "Riedwiese". Die neue Bezeichnung im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 ist aus Sicht des Ortsbeirates 15 klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftender (da unter anderem Nieder-Eschbach zugehörig) und wird auch der Funktion der als einfache Zusteige-Haltestelle im Liniennetz gerecht (die neue U-Bahn-Haltestelle ist z. B. kein Haltestellenknotenpunkt wie beispielsweise die U-Bahn-Haltestellen "Nieder-Eschbach", "Kalbach" oder "Heddernheim"). Daher soll die neue U-Bahn-Haltestelle zukünftig und bereits in der weiteren Planung "An der Steinern Straße" heißen. Die neue U-Bahn-Haltestelle soll spätestens mit Beginn der Bebauung der dort angrenzenden weiterführenden Schule (Gymnasium) und der Wohnbebauung in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 923 und Nr. 516 in Betrieb gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 913 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Aktenzeichen: 61 00
Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Grünfläche vor der Ludwig-Richter-Schule herstellen (Anschluss an M 201)
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 587/9 Betreff: Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Grünfläche vor der Ludwig-Richter-Schule herstellen (Anschluss an M 201) Vorgang: M 201/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Randbereich der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts zwischen den Straßen Am Lindenbaum und Hinter den Ulmen entsprechend den Plänen der M 201 zu gestalten. Begründung: Nach den mit der Vorlage M 201 vom 16.11.2015 vorgestellten Plänen, die der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße zugrundegelegt wurden, war der südliche Abschnitt zwischen den Straßen Am Lindenbaum und Hinter den Ulmen als Grünfläche auszugestalten. Aktuell ist der Bereich gepflastert und mit großen Sandsteinen belegt. Abgesehen von den Einschnitten, die mutmaßlich der Entwässerung dienen und damit hinnehmbar sind, ist nicht erkennbar, welche Anforderung eben diese Ausgestaltung verlangt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 201 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO I, TOP 12 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, im Sinne der Vorlage OF 587/9 einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Fachämter zu vereinbaren. Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen 1 CDU und 1 BFF (= Ablehnung); LINKE. und 1 BFF (= Enthaltung) 30. Sitzung des OBR 9 am 28.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenNeugestaltung Eschersheimer Landstraße Bushaltestellen in Höhe der Stadtbahnstation „Am Lindenbaum“ (Anschluss an M 201)
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 594/9 Betreff: Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Bushaltestellen in Höhe der Stadtbahnstation "Am Lindenbaum" (Anschluss an M 201) Vorgang: M 201/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft zu geben, auf welcher planungsrechtlichen Grundlage die Bushaltestellen in Höhe der U-Bahn-Haltestelle Am Lindenbaum erhöht ausgeführt wurden. Begründung: Nach den mit der Vorlage M 201 vom 16.11.2015 vorgestellten Plänen, die der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße zugrundegelegt wurden, ist für die Haltestellen auf Höhe der U-Bahn-Station Am Lindenbaum eine Markierung eingezeichnet, die an keiner Stelle der Pläne weiter erläutert wurde. Insbesondere enthält die Legende keinen Hinweis auf die Bedeutung dieser Markierung. Sofern also nicht an anderer Stelle auf die Bedeutung der Markierung hingewiesen wurde, muss davon ausgegangen werden, dass keine der zustimmungspflichtigen Institutionen ordnungsgemäß über dieses Detail der Pläne informiert wurde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 201 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1152 2019 Die Vorlage OF 594/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrsanbindung des Planungsgebiets nördlich der Anne-Frank-Siedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 516/9 Betreff: Verkehrsanbindung des Planungsgebiets nördlich der Anne-Frank-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird im Anschluss an OM 3377 aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob eine direkte Straßenanbindung des Planungsgebiets "Nördlich Anne-Frank-Siedlung" an die Jean-Monnet-Straße geschaffen werden kann. Begründung: Wie bei der Präsentation der Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs zum Planungsgebiet "Nördlich Anne-Frank-Siedlung" deutlich wurde, sorgen sich die Bürger, die bereits in diesem Bereich bzw. entlang der sich anschließenden Erschließungsstraßen wohnen, vor allem darum, wie der zu erwartende zusätzliche Verkehr auf den vorhandenen Straßen bewältigt werden kann. Bislang ist eine Erschließung ausschließlich über den Berkersheimer Weg vorgesehen. Unabhängig davon, ob zwei oder drei Straßen aus diesem Gebiet auf den Berkersheimer Weg führen, bestehen Bedenken, ob die Kapazitäten des Berkersheimer Wegs, der Zehnmorgenstraße und der Eschersheimer Landstraße auf der Höhe des Platzes Am Weißen Stein ausreichen, um den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Wegen des weiteren, aus den Baugebieten am Frankfurter Berg und Bonames zu erwartenden Verkehrs wird auf die OM 3377 ausdrücklich Bezug genommen. Eine direkte Anbindung an die Jean-Monnet-Straße, die nicht über die Amöneburger Straße führt, könnte auch von den Bewohnern des Gebiets Im Geeren genutzt werden und so zu einer weiteren Entlastung des Berkersheimer Wegs, der Zehnmorgenstraße und des Platzes Am Weißen Stein führen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 20.09.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1008 2018 Die Vorlage OF 516/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenEine Sitzbank für die Bushaltestelle „Ziegenhainer Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3203 entstanden aus Vorlage: OF 457/9 vom 03.05.2018 Betreff: Eine Sitzbank für die Bushaltestelle "Ziegenhainer Straße" Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF ins Benehmen zu setzen und eine Sitzbank an der Bushaltestelle "Ziegenhainer Straße" der Line 69 in Richtung Weißer Stein aufzustellen. Begründung: Mit Ausnahme dieser Haltestelle sind alle Haltestellen der Linie 69 inzwischen mit Sitzbänken ausgestattet. Diese Stadtteilbuslinie wird häufig von älteren Menschen genutzt, die auf eine Sitzmöglichkeit beim Warten angewiesen sind. Auch wenn der Gehweg an dieser Stelle schmal ist, so ist er breit genug für das halbhüftige Parken direkt im Anschluss an der Bushaltestelle. Eventuell ist das Versetzen des Müllkorbs nötig, um Platz für eine Sitzgelegenheit zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1586 Aktenzeichen: 92 13
Bushaltestellen Höhe U-Bahn-Haltestelle „Lindenbaum“
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2018, OF 460/9 Betreff: Bushaltestellen Höhe U-Bahn-Haltestelle "Lindenbaum" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die hochliegende Nachtbushaltestelle an der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts auf Höhe der U-Bahn-Haltestelle Am Lindenbaum möglichst zeitnah wieder zu beseitigen, da sie zum einen infolge des geplanten Nachtbetriebs der U-Bahnen nicht mehr benötigt wird, zum anderen durch die hochliegende Ausführung entgegen den ursprünglichen Zusicherungen des Magistrats, lediglich rechtswidrige Parkmöglichkeiten zu unterbinden, drei legale Parkplätze eliminiert worden sind. Begründung: Infolge der Einführung des Nachtverkehrs der U-Bahnen auch auf der A-Linie entfällt die Notwendigkeit eines Nachtbusverkehrs auf der Eschersheimer Landstraße. Damit ist auch die Nachtbushaltestelle an der Eschersheimer Landstraße auf Höhe der U-Bahn-Haltestelle obsolet geworden. Offensichtlich wurde es versäumt, die Änderungen rechtzeitig in die Umbauplanungen einzuspeisen. Die Erhöhung des Gehwegs führt außerdem zu einem Wegfall von drei legalen Parkplätzen, was sich sowohl negativ auf die Kundenfrequenz der dort ansässigen Ladenbetriebe auswirkt, insbesondere des Bäckereifachgeschäfts, als auch den Zusicherungen des damaligen Verkehrsdezernenten widerspricht, dass durch den Umbau keine legalen Parkplätze verloren gehen würden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 17.05.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 460/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme).
Partei: FDP
Weiter lesenNachtbushaltestellen an der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts?
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2018, OF 461/9 Betreff: Nachtbushaltestellen an der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge des Umbaus der Escherheimer Landstraße stadteinwärts auf Höhe der der U-Bahn-Haltestelle Am Lindenbaum stadteinwärts oder an einer anderen Stelle der Eschersheimer Landstraße hochliegende Nachtbushaltestellen, vergleichbar jener an der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts auf Höhe der U-Bahn-Haltestelle Am Lindenbaum geplant sind. Er möge gegebenenfalls auch berichten, inwiefern diese Strecke in die Neuordnung des Nachtbusverkehrsnetzes eingebunden wird und warum dafür eine hochliegende Bushaltestelle erforderlich ist, die zum Wegfall von mehreren Parkplätzen führt. Begründung: Infolge der Einführung des Nachtverkehrs der U-Bahnen auch auf der A-Linie entfällt die Notwendigkeit eines Nachtbusverkehrs auf der Eschersheimer Landstraße. Damit werden auch Nachtbushaltestellen an der Eschersheimer Landstraße obsolet. Sofern diese Änderungen rechtzeitig berücksichtigt werden, kann auch ein Einsparpotential bei den Baukosten realisiert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 17.05.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 461/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme).
Partei: FDP
Weiter lesenBauhaus trifft Neues Frankfurt: Eine Informationstafel für die Siedlung Am Lindenbaum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2900 entstanden aus Vorlage: OF 427/9 vom 28.02.2018 Betreff: Bauhaus trifft Neues Frankfurt: Eine Informationstafel für die Siedlung Am Lindenbaum Der Magistrat wird gebeten, eine Informationstafel über die von Walter Gropius 1929/1930 entworfene Siedlung Am Lindenbaum aufzustellen. Angestrebt wird die Aufstellung für 2019, das Jahr, in dem das 100-jährige Jubiläum der einflussreichen Kunstschule "Bauhaus" gefeiert und die Siedlung selbst 90 Jahre alt wird. Die Tafel soll anhand von Bild und Text von der Architektur und Entstehung der Siedlung erzählen und die Verbindung zwischen dem Bauhaus und dem fortschrittlichen Stadtplanungsprogramm "Neues Frankfurt" beleuchten, für die die Häuser exemplarisch stehen. Die einmalige Entstehungsgesichte der Siedlung, die erst seit Kurzem denkmalgeschützt ist, ist selbst im Stadtteil Eschersheim wenig bekannt und verdient größere Aufmerksamkeit. Ein geeigneter Aufstellungsort ist die Grünfläche vor dem Haus Am Lindenbaum 15. Die Ernst-May-Gesellschaft bzw. das Forum Neues Frankfurt sind bereit, die Inhalte für die Tafel beizusteuern. Der Eigentümer des Gebäudeensembles, die Firma Vonovia, wünscht, in der Planungsphase über Gestaltung und Inhalt informiert zu werden, und erklärt sich bereit, sich an den Kosten für die Tafel mit 2.000 Euro zu beteiligen. Inhalt, Gestaltung und Aufstellungsort sollen ebenfalls mit dem Ortsbeirat abgestimmt werden, der sich bereit erklärt, sich mit bis zu 1. 000 Euro aus seinem Budget zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2018, ST 1151 Aktenzeichen: 41
Linksabbiegen muss weiter möglich sein!
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 395/9 Betreff: Linksabbiegen muss weiter möglich sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sofort die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um auch während der Umsetzung des Bauabschnitts 7 zwischen den Straßen "Am Lindenbaum" und "Hinter den Ulmen", stadtauswärts, das Linksabbiegen und Wenden zu ermöglichen. Begründung: Die vom in Tübingen ansässigen Anwohner-Informationsmanagement empfohlene "kleinräumige Umfahrungsmöglichkeit" ignoriert die Bedürfnisse des stadtauswärts fahrenden Verkehrs, der das Stadtviertel links der Eschersheimer Landstraße erreichen oder wenden will. Entgegen der der Anwohner-Information beigefügten Skizze endet die Umfahrung nicht an der Kreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen. Ein Verkehrsteilnehmer, der das Viertel links der Eschersheimer Landstraße erreichen möchte, muss einen 2-3 km langen Umweg über Nußzeil, Zehnmorgenstraße, Am Weißen Stein und erneut Eschersheimer Landstraße (nun stadteinwärts) oder Kurhessenstraße nehmen. Für den stadtauswärts fließenden Verkehr bleiben als Alternativen nur eine 270°-Drehung über die ohnehin schon chronisch verstopfte Hügelstraße und die Kurhessenstraße oder - noch weiter - über Hansaallee und die - im Berufsverkehr ebenfalls bereits stark belastete - Raimundstraße. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 395/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenGeplante Nachverdichtung in der Siedlung „Am Lindenbaum“
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2017, OF 373/9 Betreff: Geplante Nachverdichtung in der Siedlung "Am Lindenbaum" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die geplante Aufstockung der Wohnhäuser in der Siedlung "Am Lindenbaum" durch die Wohnungsbaugesellschaft Vonovia zu berichten. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist ein Bauantrag schon gestellt worden bzw. ist der Vorhaben bereits genehmigt worden? 2. Wie viele Wohneinheiten bzw. wie viele Geschosse sollen errichtet werden? 3. Inwiefern wird das Erscheinungsbild der von 1929/30 Walter Gropius entworfene Siedlung des "Neuen Frankfurt" durch die Aufstockung beeinträchtigt? 4. Wie hoch wird der Anteil an geförderten Wohnungen sein? 5. Sollen bei der Baumaßnahme die bestehenden Mietwohnungen modernisiert werden? 6. Wie viele Parkplätze werden zusätzlich entstehen? 7. Wie viele Kinderbetreuungsplätze werden schätzungsweise zusätzlich benötigt bzw. geschaffen werden? Begründung: Nachverdichtung ist eine wichtige Maßnahme zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum. Allerdings bringt eine solche Baumaßnahme erhebliche Veränderungen für die bestehenden Mieter mit sich. Dementsprechend groß ist der Informationsbedarf. Zudem stellt eine Nachverdichtung eine zusätzliche Belastung für die Infrastruktur vor Ort dar. Gerade bei Parkplätzen und beim Kinderbetreuungsangebot besteht schon heute in der Siedlung "Am Lindenbaum" ein Engpass. Außerdem wurde die Siedlung im Rahmen des "Neuen Frankfurt" von Walter Gropius entworfen und ist architekturgeschichtlich interessant. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 09.11.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 373/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenSperrung der verlängerten Amöneburger Straße für Kraftfahrzeuge
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2211 entstanden aus Vorlage: OF 323/9 vom 14.08.2017 Betreff: Sperrung der verlängerten Amöneburger Straße für Kraftfahrzeuge Der Magistrat wird gebeten, in der Verlängerung der Amöneburger Straße in Richtung der Streuobstwiese im Bereich der beiden Poller zusätzlich den mittleren Poller wieder einzusetzen, um so eine Durchfahrt von Kraftfahrzeugen wirksam zu verhindern. Begründung: Der Fußweg neben der Streuobstwiese in der Verlängerung der Amöneburger Straße ist für Fußgänger, Radfahrer und Mofas freigegeben. Ein Schild weist darauf hin. Dessen ungeachtet wird der Weg rechtswidrig auch von Kraftfahrzeugen genutzt, was insbesondere Spaziergänger gefährdet. Der Ortstermin, der mit Bürgern sowie Vertretern der zuständigen Ämter, des Ortsbeirats und des Kleingartenvereins "Am Marbachweg" im März 2017 stattfand, brachte keinen Lösungsvorschlag in der Frage, wie die Nutzung als Durchfahrtsweg wirksam unterbunden werden kann. Auf dem Fußweg sind noch zwei von ursprünglich drei Pfosten vorhanden. Da diese beiden Pfosten am äußeren Wegrand installiert sind, sind sie nicht geeignet, die Durchfahrt zu blockieren. Es wird daher angeregt, neben den beiden äußeren Pfosten einen Pfosten in der Mitte zu setzen. Sollte der Weg als Rettungs- oder Versorgungsweg benötigt werden, ist dieser Pfosten als umlegbarer Pfosten auszuführen, der von berechtigten Nutzern per Schlüssel geöffnet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2476 Aktenzeichen: 66 0
Folgen der kurzfristig festgelegten, geänderten Abfolge der Umbauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weißem Stein bzw. zwischen Körberstraße und Klarastraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2017, OF 344/9 Betreff: Folgen der kurzfristig festgelegten, geänderten Abfolge der Umbauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weißem Stein bzw. zwischen Körberstraße und Klarastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass - nach den bisherigen Planungen der maximale Zeitraum für Vollsperrungen jenseits der Körberstraße nur 15 Tage (BA 3), sonst lediglich 8 Tage (BA 2) bzw. 9 Tage (BA 4) umfasste, - diese Vollsperrungen jeweils nur einen kleinen Abschnitt zwischen zwei Querstraßen umfassten, - die Einzelhandelsgeschäfte an der Eschersheimer Landstraße somit zu jederzeit während der Umbauphase mit geringem Aufwand erreichbar waren, - den betroffenen Einzelhändlern die Umbaupläne in deren ursprünglicher Form so rechtzeitig bekannt gegeben worden waren, dass sie sich - im Rahmen des Möglichen - darauf einstellen konnten, - nunmehr kurzfristig eine Änderung des Bauablaufs beschlossen wurde, die eine Vollsperrung zwischen Körberstraße und der Klarastraße von fast drei Monaten Dauer vorsieht, - die dafür vorgesehene Umleitungsstrecke für den Bereich Eschersheimer Landstraße jenseits der Klarastraße in nördlicher Richtung derartig umständlich ist, dass sie faktisch gleichbedeutend mit einer Fortsetzung der Vollsperrung bis zur Straße Am Lindenbaum ist, - die Änderung so kurzfristig erfolgte, dass die Gewerbetreibenden an der Eschersheimer Landstraße keine Chance hatten, sich auf dieses Ausmaß der Vollsperrungen einzurichten, - mit einem großflächigen Sterben der Einzelhandelsgeschäfte gerechnet werden muss, wird der Magistrat aufgefordert, 1. unverzüglich das ursprüngliche Sperrungskonzept mit den kleinräumigen Umfahrungen wieder aufzunehmen, 2. innerhalb dieses Sperrungskonzepts für eine maximale Beschleunigung der Bauarbeiten Sorge zu tragen, 3. die Gewerbetreibenden für alle Maßnahmen, die im Hinblick auf die Änderung des Bauablaufs vorgenommen wurden, zu entschädigen, 4. die "unvorhersehbaren Umstände im Baugrund" sowie 5. die angeführten "negativen verkehrlichen Auswirkungen" zu erklären. Begründung: Die Auswirkungen des nunmehr vorgesehenen Bauablaufs überschreiten die Duldungspflicht der Gewerbetreibenden deutlich. Diese sind unmittelbar in ihrer Existenz bedroht. Besonders unerfreulich ist, dass damit die Nahversorgung der Bevölkerung im Umkreis akut gefährdet ist. Eine Wiederherstellung der Nahversorgungssituation nach Abschluss der Bauarbeiten durch Neuanfänge ist angesichts der ohnehin schwierigen Lage an der Eschersheimer Landstraße nicht zu erwarten. Wenn man bedenkt, dass in den letzten Jahren viele Eingriffe in den Baugrund erfolgten, vermögen die für die Änderung des Bauablaufs angeführten Argumente nicht zu überzeugen. Entweder hat die Stadt ihre Pflicht zur Dokumentation des Vorgefundenen vernachlässigt, oder die vorhandenen Daten wurden den Unternehmen nicht zur Verfügung gestellt bzw. von diesen nicht im gebotenen Maße berücksichtigt. Ebenso wenig überzeugt der allgemeine Hinweis auf "negative verkehrliche Auswirkungen" der bisherigen Konzeption. Weder ist erkennbar, inwieweit beispielsweise der massive Rückstau auf der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts vor der Hügelstraße im abendlichen Berufsverkehr durch die Änderung des Bauablaufes beseitigt werden könnte, noch äußert sich der Magistrat dazu, wie die sich aus der jetzigen Konzeption ergebende Blockade der Dehnhardtstraße vor der Kreuzung Am Lindenbaum vermieden werden kann. Hier handelt es sich um eine sehr deutlich bemerkbare negative verkehrliche Auswirkung. Faktisch wird damit nur eine Verlagerung der Belastungen auf andere Teile der Bevölkerung erreicht, nicht jedoch eine Lösung. Diese wäre nur durch eine massive Beschleunigung der Bauarbeiten selbst zu ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.08.2017, OF 330/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 344/9 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP und BFF erklärt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 330/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 344/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenEindeutige und durchgehende Verkehrsführung für Radfahrer in der Straße Am Lindenbaum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1835 entstanden aus Vorlage: OF 285/9 vom 07.06.2017 Betreff: Eindeutige und durchgehende Verkehrsführung für Radfahrer in der Straße Am Lindenbaum Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung in der Straße Am Lindenbaum für Radfahrer und Fußgänger zu verbessern, indem 1. die Straße Am Lindenbaum bis zur Kreuzung mit der Dehnhardtstraße durchgängig für Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt wird; 2. eine entsprechende und eindeutige Beschilderung aufgestellt wird; 3. die Ampelschaltung an die neue Situation angepasst wird. Begründung: Zurzeit ist die Straße Am Lindenbaum für Radfahren gegen die Einbahnstraße nur im kurzen Abschnitt zwischen der Neumannstraße und der Ilkenhansstraße freigegeben. Diese Regelung erscheint nicht sinnvoll, da der Großteil der Radfahrer bereits von der Eschersheimer Landstraße abfährt. Außerdem ist sie nicht eindeutig, denn das Schild, das Radfahrer zum Rechtsabbiegen in die Ilkenhansstraße auffordert, ist überklebt, gleichzeitig ist aber das Weiterfahren bis zur Dehnhardstraße ausdrücklich verboten. Diese widersprüchlichen Schilder erzeugen Unsicherheit und führen dazu, dass Radfahrer häufig den Gehweg benutzen. Eine durchgehende Befahrbarkeit für Radfahrer sowie eine eindeutige Beschilderung würden hier für Klarheit und Sicherheit sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1860 Aktenzeichen: 32 1
Drei Verkehrssituationen an der Kirchhainer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1570 entstanden aus Vorlage: OF 227/9 vom 02.04.2017 Betreff: Drei Verkehrssituationen an der Kirchhainer Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass - an der Haltestelle "Ziegenhainer Straße" der Buslinie 69 (westliche Seite) der mittlere Poller entfernt wird; - an der Haltestelle "Andreaskirche" der Buslinie 69 (westliche Seite) die zwei mittleren der vier Poller beseitigt werden; - auf dem Bürgersteig an der Kreuzung Kirchhainer Straße/Rauschenberger Straße (nördliche Seite) zwei Poller installiert werden. Begründung: Durch die fraglichen Poller an den beiden Bushaltestellen wird das Aussteigen (das Schieben) mit Rollatoren und besetzten Rollstühlen sehr erschwert bis fast unmöglich gemacht. Die Buslinie 69 wird zwar in der Regel mit Kleinbussen betrieben, manchmal aber auch mit Bussen in einer Standardgröße. Auch nach einem Entfernen des einen bzw. der zwei Poller wird es Autofahrern aufgrund der verbleibenden Poller nicht möglich sein, die Haltestellen (widerrechtlich) zuzuparken. An dem Bürgersteig der Kreuzung Kirchhainer Straße/Rauschenberger Straße (nördliche Seite) besteht zwar ein Halteverbot, dies wird aber mehr oder minder regelmäßig missachtet. Häufig parken dort Lieferwagen mit den linken Rädern auf der Straße und mit den rechten Rädern und mit dem größten Teil des Chassis auf dem Bürgersteig. Dadurch wird es auf dem noch nutzbaren Bürgersteig so eng, dass Mütter/Väter mit Kinderwagen kaum noch ein Durchkommen finden. Auch wird die Zufahrt zur Bushaltestelle "Rauschenberger Straße" (östliche Seite) erschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1389 Aktenzeichen: 32 1
Parkfläche für Motorroller und Motorräder in der Ziegenhainer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1571 entstanden aus Vorlage: OF 228/9 vom 18.03.2017 Betreff: Parkfläche für Motorroller und Motorräder in der Ziegenhainer Straße Verabredet oder in Situationen entstanden haben Anwohner im Seiten- bzw. Parkstreifen der Ziegenhainer Straße schräg gegenüber der Hausnummer 5 bzw. der Hausnummern 1 bis 7 einen Abstellplatz für motorisierte Zweiradfahrzeuge gebildet. Anlässlich einer Inaugenscheinnahme waren sechs Fahrzeuge abgestellt. Sechs Zweirad-Fahrzeuge füllen die Fläche aus. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, der inoffiziellen Form des Parkens durch Markierung und dem Aufstellen eines entsprechenden Verkehrsschildes einen offiziellen Charakter zu verleihen bzw. den Zustand zu legalisieren. Begründung: Die gewählte Form des Parkens bedeutet ein raumsparendes Nutzen öffentlicher Fläche und sollte deshalb unterstützt werden. Autofahrer fahren zum Teil sehr eng an diese Fläche heran oder stückweise in diese hinein. Deshalb wäre eine Markierung und Beschilderung hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1391 Aktenzeichen: 32 1
Bebauungsplan NW 81 C Nr. 1 für den Teilbereich der Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage, der von der Waldecker Straße, der Wolfhagener Straße, der Kirchhainer Straße und der Reinhardstraße eingegrenzt ist
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2017, OF 246/9 Betreff: Bebauungsplan NW 81 C Nr. 1 für den Teilbereich der Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage, der von der Waldecker Straße, der Wolfhagener Straße, der Kirchhainer Straße und der Reinhardstraße eingegrenzt ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - warum die lt. B-Plan vorgesehene Tiefgarage im Zuge des Baus der umgebenden Wohnblocks seinerzeit nicht geschaffen wurde; - welche Möglichkeiten er sieht, die ursprünglich vorgesehene Tiefgarage nachträglich zeitnah zu erbauen. Begründung: In dem Bereich des Betreffs besteht Parkplatznot. Verschärft wurde diese Situation in den letzten Jahren durch die Beseitigung von insgesamt 36 Parkplätzen. Die Berechtigung der Beseitigung wird in diesem Zusammenhang nicht in Zweifel gezogen. Zumindest bei einem Teil der beseitigten Parkplätze ist die sachliche Begründung dafür einleuchtend. Vielmehr geht es darum, durch die in Frage stehende Tiefgarage die Parkplatznot (erheblich) zu mindern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 440 2017 Die Vorlage OF 246/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenSchleichverkehr am Eschersheimer Feld (verlängerte Amöneburger Straße) verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 119/9 Betreff: Schleichverkehr am Eschersheimer Feld (verlängerte Amöneburger Straße) verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreter des Straßenverkehrsamts, des Baubezirks Nord/Ost, des Kleingartenvereins am Marbachweg und des Ortsbeirats 9 zu einem Ortstermin in der verlängerten Amöneburger Straße einzuladen, um mögliche Lösungen zur Eindämmung des Schleichverkehrs entlang des Fuß- und Radwegs an der Streuobstwiese am Eschersheimer Feld zu erörtern. Begründung: Seitdem der Poller in der verlängerten Amöneburger Straße vor einigen Jahren entfernt worden ist, beschweren sich Fußgänger häufig über eine Gefährdung durch die widerrechtliche Benutzung des Fuß- und Radweges am Eschersheimer Feld durch den Kraftfahrzeugverkehr. Der Kleingartenverein benötigt gleichzeitig eine Zufahrt für seine Ver- und Entsorgungsfahrzeuge. Eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung wird angestrebt. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.09.2016, OF 100/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 100/9 wird durch die Annahme der Vorlage 119/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 119/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
Weiter lesenSperrung der verlängerten Amöneburger Straße für Kraftfahrzeuge
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2016, OF 100/9 Betreff: Sperrung der verlängerten Amöneburger Straße für Kraftfahrzeuge Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Verlängerung der Amöneburger Straße (Richtung Streuobstwiese an Stelle der beiden äußeren Poller den mittleren Poller einzusetzen, um so eine Durchfahrt von Kfz wirksam zu verhindern. Begründung: Der Fußweg in der Verlängerung der Amöneburger Straße neben der Streuobstwiese ist für Fußgänger, Radfahrer und Mofas freigegeben. Ein Schild weist darauf hin. Dessen ungeachtet wird der Weg rechtswidrig auch von Kfz genutzt, was insbesondere Spaziergänger gefährdet. Die Nutzung als Durchfahrtsweg muss wirksam unterbunden werden. In der Mitte des Fußwegs sind noch zwei von ursprünglich drei Pfosten vorhanden. Da diese außen angebracht sind, sind sie nicht geeignet, die Durchfahrt zu blockieren. Es wird daher angeregt, statt der beiden äußeren Pfosten einen Pfosten in der Mitte zu setzen. Sollte der Weg als Rettungs- oder Versorgungsweg benötigt werden, ist dieser Pfosten als umlegbarer auszuführen, der von berechtigten Nutzern per Schlüssel geöffnet werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.10.2016, OF 119/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 06.10.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 100/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 100/9 wird durch die Annahme der Vorlage 119/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 119/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenUmgestaltung der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2016, OF 1/9 Betreff: Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße Vorgang: M 201/15 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu berücksichtigen, dass zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße nur die Längsparkstreifen entlang der Bordsteinkanten markiert und als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden, ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert und eine punktuelle Lösung zur Verbesserung der Sicherheit an der Querung am Lindenbaum realisiert werden. Auf weitere gestalterische Maßnahmen wird verzichtet. Begründung: Begründungsteil 1: Im Rahmen der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße sollen nur vordringliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Aufenthaltsqualität durchgeführt werden. Dazu zählen die Markierungen von Längsstreifen und Schutzstreifen für Radfahrer sowie die Verbesserung der Querung Am Lindenbaum. Die im Rahmen der Umgestaltung durch die Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots hinzu kommenden legalen Stellplätze werden von den anliegenden Geschäftsleuten und deren Kunden begrüßt. Diese Stellplätze sollten zumindest überwiegend als Kurzzeit-Parkplätze ausgewiesen werden, um zu vermeiden, dass sie von Pendlern als Park- & Ride-Plätze benutzt werden. Auf weitere gestalterische Maßnahmen sollte schon aufgrund der Haushaltslage verzichtet werden. Begründungsteil 2: Die abzusehenden negativen Folgen veranlassen, die Fragen in Form dieses Antrags erneut aufzugreifen. Allseits bekannte Prognosen sprechen von einem zu erwartenden erheblichen Bevölkerungs-Wachstum in Frankfurt am Main in den nächsten Jahren! In den Stadtteilen Bonames, Nieder-Eschbach, Harheim, Nieder-Erlenbach und Riedberg wird in den kommenden fünf Jahren allein durch Siedlungsprojekte eine Zunahme um ca. 12.000 Personen erwartet; in den Stadtteilen Berkersheim, Frankfurter Berg und Preungesheim um knapp 4.000 Personen; im Stadtteil Eschersheim um 1.700 Personen. Nicht berücksichtigt ist dabei die zunehmende Verdichtung. Um die daraus resultierende Verkehrszunahme zu bewältigen, werden ein leistungsfähiger ÖPNV und ebenfalls leistungsfähige Straßen benötigt. Selbst wenn man davon ausgeht, dass nicht aus allen Neubaugebieten der Verkehr über die Eschersheimer Landstraße fließen wird, ist doch damit zu rechnen, dass der Verkehr, der jetzt die Eschersheimer Landstraße weiträumig umgeht, durch die Zunahme in anderen Bereichen wieder zur Eschersheimer Landstraße zurückkehrt. Vor diesem Hintergrund kann sich eine Einengung der Eschersheimer Landstraße nur kontraproduktiv auswirken. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 201 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 28.04.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenBeleuchtung der Straße Am Lindenbaum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4947 entstanden aus Vorlage: OF 1031/9 vom 09.01.2016 Betreff: Beleuchtung der Straße Am Lindenbaum Vorgang: B 295/15 Die Beleuchtung dieser Straße mit Gaslaternen ist in den dunklen Tagesstunden ausgesprochen schwach. Dies gilt insbesondere für die südliche Straßenseite. Darunter leiden die Anwohner, unter denen sich ein überdurchschnittlich hoher Anteil älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger befindet. Die Schwierigkeiten mit der Beschaffung von qualitativ hochwertigen Glühstrümpfen durch das zuständige Amt sind bekannt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Umstellung von Gaslampen auf zeitgemäße Beleuchtungskörper (eventuell LED-Leuchten) für die Straße Am Lindenbaum vorzuziehen und kurzfristig zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.08.2015, B 295 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 742 Stellungnahme des Magistrats vom 17.10.2016, ST 1448 Aktenzeichen: 91 52
Alternativstrecke innerhalb der Radroute 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4796 entstanden aus Vorlage: OF 1006/9 vom 18.11.2015 Betreff: Alternativstrecke innerhalb der Radroute 7 Vorgang: B 108/14 Die Mehrzahl der Rad fahrenden Bevölkerung fährt nicht entlang der im Bericht des Magistrats, B 108, beschriebenen Radroute 7, sondern in einem Teilstück eine andere Strecke. Die Wahl der Strecke hängst immer vom Start- und Zielpunkt ab. Es scheint jedoch sinnvoll, diese Alternativstrecke mit in die Radroute 7, zum Beispiel als 7a aufzunehmen. Im Anhang zum Bericht des Magistrats B 108 scheint diese Route auch vorhanden zu sein. Der Magistrat wird gebeten, die Radroute 7a wie folgt festzulegen: Im Verlauf der Radroute auf dem Landwehrweg biegt die Route nicht auf die Kirchhainer Straße ab, sondern verläuft weiterhin auf dem Landwehrweg. Von dort führt sie durch die Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage, quert die Hügelstraße an der vorhandenen Amp el, führt parallel zur Jean-Monnet-Straße bis zur Abbiegung rechts in die Kirschwaldstraße und weiter in die Fritz-Tarnow-Straße, wo die beiden Teilwege wieder zusammenfließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 108 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 369 Aktenzeichen: 61 1
Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2015, OF 1026/9 Betreff: Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße Zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße werden nur die Längsparkstreifen entlang der Bordsteinkanten markiert und als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen, ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert und eine punktuelle Lösung zur Verbesserung der Sicherheit an der Querung am Lindenbaum realisiert. Auf weitere gestalterische Maßnahmen wird verzichtet. Begründung: Im Rahmen der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße sollen nur vordringliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Aufenthaltsqualität durchgeführt werden. Dazu zählen die Markierung von Längsparkstreifen und Schutzstreifen für Radfahrer sowie die Verbesserung der Querung Am Lindenbaum. Die im Rahmen der Umgestaltung durch die Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots hinzu kommenden legalen Stellplätze werden von den anliegenden Geschäftsleuten und deren Kunden begrüßt. Diese Stellplätze sollten zumindest überwiegend als Kurzzeit-Parkplätze ausgewiesen werden, um zu vermeiden, dass sie von Pendlern als Park- & Ride-Plätze benutzt werden. Auf weitere gestalterische Maßnahmen sollte schon aufgrund der Haushaltslage verzichtet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 201 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 201 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1327 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1026/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Ablehnung) bei zwei Enthaltungen CDU zu 2. 4 CDU, GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Kenntnis) bei zwei Enthaltungen CDU zu 3. 4 CDU, GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Annahme) bei zwei Enthaltungen CDU
Partei: FDP
Weiter lesenBank Fontane-Anlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2015, OF 929/9 Betreff: Bank Fontane-Anlage Auf der hinteren Bank der Fontane-Anlage werden Drogen konsumiert, was der Polizei auch bekannt ist. In der Fontane-Anlage gibt es 4 Bänke am Spielplatz und 2 Bänke weiter hinten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher schreibt an das Amt für Straßenbau- und Erschließung und das Grünflächenamt und beauftragt den Abbau der hinteren Bank aus der Fontane-Anlage und Aufstellen der Bank auf der Straße Am Schwalbenschwanz gegenüber der Einfahrt zum 12. Polizeirevier. Falls dies wegen der Breite des Gehweges nicht möglich ist, auf der Straße Am Lindenbaum auf dem Teilstück zwischen Eschersheimer Landstraße und Nußzeil. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 929/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenBurgholzer Straße - Spielstraße - Verkehrsberuhigter Bereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4069 entstanden aus Vorlage: OF 904/9 vom 13.04.2015 Betreff: Burgholzer Straße - Spielstraße - Verkehrsberuhigter Bereich Der Magistrat hat sich in letzter Zeit in anerkennenswerter Weise bemüht, Verbesserungen in der Burgholzer Straße zu erreichen. So wurden zwei "Stellvertreter" (Betonpoller) und ein Halteverbotsschild aufgestellt. Dennoch ist die Situation prekär geblieben, da sich kaum ein Autofahrer an das Schritttempo hält. Der Magistrat wird deshalb gebeten, weitere Maßnahmen zu ergreifen. 1. Es sollte eine Aufpflasterung von der Kirchhainer Straße einfahrend auf der Burgholzer Straße aufgebracht werden. 2. Es ist eine Markierung auf der Straße (direkt nach der Aufpflasterung), zulässige Höchstgeschwindigkeit 5 km/Stunde, anzubringen. 3. Es sollte eine verstärkte mobile Verkehrsüberwachung durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1044 Aktenzeichen: 32 1
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